Zuständig für die Feuerwehren in Deutschland sind die Städte und Gemeinden – und das schon seit dem Mittelalter. Der Brandschutz gehört zu den kommunalen Pflichtaufgaben. Die jeweiligen Bürgermeister sind verantwortlich für ihre Feuerwehren. Auf der Grundlage des Bayerischen Feuerwehrgesetzes rüsten sie ihre Feuerwehren aus.
Laut Bayerischem Feuerwehrgesetz wird der Feuerwehrdienst ehrenamtlich geleistet. Angehörige einer Feuerwehr haben an Einsätzen, Ausbildungen, Übungen und Sicherheitswachen teilzunehmen. Sie müssen die Weisungen ihrer Vorgesetzten befolgen. Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr leisten. Die Ausbildung kann bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr begonnen werden. Jugendliche können sich ab dem vollendeten 12. Lebensjahr als Feuerwehranwärter einbringen.
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