4. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

07.05.2020

Eine Information des LFV für die Mitgliedsfeuerwehren.


Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung in eigener Zuständigkeit erhalten Sie beigefügt die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Mai 2020.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Peetz

 

Uwe Peetz, Rechtsanwalt

Geschäftsführer

LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.

Carl-von-Linde-Straße 42

85716 Unterschleißheim