4. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
07.05.2020
Eine Information des LFV für die Mitgliedsfeuerwehren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung in eigener Zuständigkeit erhalten Sie beigefügt die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Mai 2020.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Peetz
Uwe Peetz, Rechtsanwalt
Geschäftsführer
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
Carl-von-Linde-Straße 42
85716 Unterschleißheim