13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Der LFV informiert die Mitgliedsfeierwehren über die aktuelle Verordnung
... Diese Verordnung ist heute in Kraft getreten und gilt zunächst bis 4. Juli. Von Bedeutung ist für die Feuerwehrvereine § 7 der 13. BayInfSMV Gremiumssitzungen. In den Feuerwehrvereinen sind nunmehr unter den in § 7 der 13. BayInfSMV genannten Voraussetzungen wieder zulässig. Konkret bedeutet dies: bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel treffen. Wird die 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten erhöht sich die Zahl auf bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel. Geimpfte und/oder genesene Personen werden nicht mitgezählt.