Uniform
Wissenswertes
Das Tragen der Uniform ist nur aktiven und passiven Mitgliedern, sowie Feuerwehr-Anwärtern ab 12 Jahren gestattet. Die "Teilnahme in Uniform" erfolgt zu besonderen Anlässen und wird vom Vorstand erbeten. Gerade durch die Uniform ist es der Feuerwehr möglich, einheitlich aufzutreten. Dies dient auch dem besonderen Ansehen, das die Feuerwehr als Organisation in der Öffentlichkeit hat. Für die örtliche Feuerwehr ist daher die Einhaltung der Kleiderordnung verpflichtend. Darin ist beschrieben, welche Kleidungsstücke zur Uniformjacke, Hemd oder Bluse mit Krawatte und Mütze zu tragen sind. Seitens der Feuerwehrführung (der Stadt Passau und im Freistaat Bayern) wird großer Wert auf einheitliches und geordnetes Auftreten der Feuerwehrmitglieder gelegt. Dazu gibt es mehrere Veröffentlichungen des Landesfeuerwehrverband Bayern.
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